Aktuelles
Der Inhaberin Edyta Dymowski des PersonalNetzwerks OWL liegen Kinder und Jugendliche besonders am Herzen
Ihr Engagement liegt darin verschiedene Vereine zu unterstützen.
Personalnetzwerk OWL ist Vereinssponsor von:
TUS Brake in Bielefeld und Mannschaftssponsor
Fußballverein SV Heepen
Wasserfreunde Bielefeld
Verein der Freunde der Marienschule der Ursulinen in Bielefeld e.V.
Waldorf Kindergarten Bielefeld
Wir danken unserem zuverlässigen Geschäftspartner:
PersonalNetzwerk OWL gewinnt als einziges Unternehmen in Raum OWL den IGZ Award 2019
Mit dem iGZ-Award 2019 zeichnet Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Unternehmen aus, die sich in besonderer Weise um ihre Mitarbeiter verdient gemacht haben. Dabei geht es um die vielen kleinen und großen Geschichten in der Zeitarbeitsbranche, in denen Ihr besonderes Engagement Menschen Chancen er- und Türen geöffnet hat.
iGZ-Awards-Verleihung fand am 18.03.2019 in Münster statt. Das PersonalNetzwerk OWL wurde nominiert und belegte deutschlandweit den 3 Platz in der Kategorie mittlere Unternehmen.
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Personalnetzwerk in den Medien:
Wir bieten:
Neue berufliche Perspektiven am Arbeitsmarkt für Berufs- und Wiedereinsteiger.
Empfehlungsschreiben eines Mitarbeiters
Empfehlungsschreiben eines Mitarbeiters
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber. Der Unterschied zu "normalen" Arbeitgebern ist, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz bei den Kunden des Zeitarbeitsunternehmens haben. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer geschlossen. Damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Pflichten eines Arbeitgebers. Jeder Arbeitnehmer erhält von dem Zeitarbeitsunternehmen grundsätzlich einen schriftlichen, befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder gesetzlichem Kündigungsschutz. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann wiederum im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages den Arbeitnehmer gegen eine Vergütung seinem Kunden - dem Entleihunternehmen.
Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Arbeitnehmer existiert kein Vertragsverhältnis.